um die Dauer der von der Baustelle ausgehenden Belastungen so kurz wie möglich zu halten werden die Arbeiten ab der kommenden Woche intensiviert.
Es ist vorgesehen, die zulässigen werktäglichen Arbeitszeiten mit einer Ausnahmegenehmigung von 06:00 Uhr bis 22:15 Uhr zu erweitern. Ferner wird ab der 41. Kalenderwoche auch samstags gearbeitet werden.